Was genau ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten ist eine detaillierte, fachliche Dokumentation aller Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Es wird von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt und dient als Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung. Anders als ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt erfasst ein Gutachten den gesamten Schaden in allen Facetten.
Das Gutachten enthält eine umfassende Fotodokumentation, die Berechnung der voraussichtlichen Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, den Restwert sowie eine Einschätzung der merkantilen Wertminderung. All diese Informationen sind wichtig, damit Sie den vollen Schadensersatz erhalten, der Ihnen zusteht.
Wann brauche ich ein Unfallgutachten?
Grundsätzlich empfiehlt sich ein Gutachten bei jedem Unfall, bei dem der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze liegt. Diese liegt in der Regel bei etwa 750 Euro. Unterhalb dieser Grenze reicht meist ein Kostenvoranschlag aus. Sobald der Schaden darüber liegt, ist ein Gutachten fast immer die bessere Wahl, weil es Ihre Ansprüche deutlich umfassender absichert.
Besonders wichtig ist ein Gutachten, wenn Sie nicht schuld am Unfall sind. In diesem Fall haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten dafür übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Dieses Recht sollten Sie unbedingt nutzen, denn ein eigener Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.
Der Ablauf eines Unfallgutachtens
Der Ablauf ist unkomplizierter als viele denken. Nach dem Unfall rufen Sie mich einfach an oder schicken mir eine Nachricht. Ich melde mich umgehend bei Ihnen und wir vereinbaren einen Termin, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die Begutachtung findet direkt bei Ihnen vor Ort statt, sei es an Ihrem Wohnort in Osterholz-Scharmbeck, bei Ihrer Werkstatt oder an einem anderen Standort im Landkreis Osterholz.
Bei der Begutachtung erfasse ich alle sichtbaren und versteckten Schäden systematisch. Ich fotografiere jeden Schaden, messe Verformungen, prüfe die Fahrzeugtechnik und dokumentiere alles lückenlos. Anschließend erstelle ich das Gutachten, das Sie in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen als PDF per E-Mail erhalten.
Das fertige Gutachten reichen Sie dann bei der gegnerischen Versicherung ein. Falls es zu Streitigkeiten kommt, ist das Gutachten gerichtsfest und hält auch vor Gericht stand. Ich unterstütze Sie gerne auch bei Rückfragen der Versicherung oder bei der weiteren Abwicklung.
Wer bezahlt das Gutachten?
Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für das Gutachten. Sie müssen nichts vorstrecken und gehen kein finanzielles Risiko ein. Die Abrechnung läuft direkt über die Versicherung.
Bei einem selbst verschuldeten Unfall sieht es anders aus. Hier können Sie ein Gutachten auf eigene Kosten in Auftrag geben, was in bestimmten Fällen trotzdem sinnvoll sein kann. Zum Beispiel, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist oder wenn Sie den genauen Umfang des Schadens für Ihre eigene Kaskoversicherung dokumentieren möchten.
Tipps vom Sachverständigen
Dokumentieren Sie den Unfallort nach Möglichkeit mit eigenen Fotos, bevor die Fahrzeuge bewegt werden. Notieren Sie sich die Kontaktdaten des Unfallgegners und lassen Sie wenn möglich einen Polizeibericht erstellen. All das erleichtert die spätere Begutachtung und Schadensregulierung.
Lassen Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht sofort reparieren, bevor die Begutachtung stattgefunden hat. Nachträgliche Reparaturen können die Dokumentation erschweren und im schlimmsten Fall dazu führen, dass bestimmte Schäden nicht mehr nachweisbar sind. Rufen Sie zuerst einen Sachverständigen an, dann können Sie immer noch in die Werkstatt.
Als Ihr Kfz-Sachverständiger in Osterholz-Scharmbeck stehe ich Ihnen bei allen Fragen rund um das Unfallgutachten persönlich zur Seite. Die Erstberatung ist immer kostenlos. Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meiner Webseite.