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Kfz-Gutachter Kosten: Wer zahlt und was es kostet

Maxim Koop03. Februar 20256 Min. Lesezeit

Eine der häufigsten Fragen, die mir als Kfz-Sachverständiger in Osterholz-Scharmbeck gestellt wird: Was kostet ein Gutachten und wer bezahlt das? Die gute Nachricht vorweg: In den meisten Fällen ist das Gutachten für Sie als Geschädigten komplett kostenlos. Wie das funktioniert und welche Kosten in welcher Situation anfallen, erkläre ich Ihnen in diesem Artikel.

Kostenlos bei unverschuldetem Unfall

Wenn Sie an einem Verkehrsunfall nicht schuld sind, haben Sie das Recht auf einen eigenen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Die Kosten dafür trägt vollständig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das ist gesetzlich geregelt und gilt, sobald der Schaden an Ihrem Fahrzeug über der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro liegt.

In der Praxis bedeutet das für Sie: Sie beauftragen den Gutachter, dieser erstellt das Gutachten und rechnet die Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Ihnen entstehen keinerlei Kosten. Sie müssen auch nichts vorstrecken. Das Recht auf einen eigenen Gutachter ist ein wichtiges Schutzrecht für Geschädigte und sollte unbedingt wahrgenommen werden.

Wie berechnen sich die Gutachterkosten?

Die Kosten für ein Kfz-Gutachten richten sich in der Regel nach der Höhe des festgestellten Schadens. Es gibt Honorartabellen, die als Orientierung dienen, etwa die BVSK-Honorarbefragung. Je höher der Schaden, desto umfangreicher ist in der Regel auch die Begutachtung und damit das Honorar.

Bei einem durchschnittlichen Haftpflichtschaden liegen die Gutachterkosten meist im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich. Diese Kosten sind im Verhältnis zum Schaden angemessen und werden von der gegnerischen Versicherung erstattet. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt kostet zwar weniger, bietet aber auch deutlich weniger Schutz für Ihre Ansprüche.

Zusätzlich zum Grundhonorar können Kosten für Fahrtkosten, Fotokosten und Porto anfallen. Auch diese Nebenkosten werden bei unverschuldeten Unfällen von der gegnerischen Versicherung übernommen. Transparenz ist mir dabei wichtig: Bevor das Gutachten erstellt wird, bespreche ich mit Ihnen den voraussichtlichen Umfang.

Kosten bei selbst verschuldetem Unfall

Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, sieht die Situation anders aus. In diesem Fall tragen Sie die Kosten für ein Gutachten selbst, sofern Sie eines in Auftrag geben. Über Ihre Kaskoversicherung können die Kosten unter Umständen erstattet werden, das hängt jedoch von Ihrem Vertrag und den konkreten Bedingungen ab.

In vielen Fällen bei selbst verschuldeten Unfällen reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus. Ein Gutachten kann aber auch hier sinnvoll sein, etwa wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, wenn Sie den Umfang des Schadens genau dokumentieren möchten oder wenn es um die Frage geht, ob eine Reparatur wirtschaftlich noch sinnvoll ist.

Wann lohnt sich ein Gutachten finanziell?

Ein Unfallgutachten lohnt sich fast immer, wenn der Schaden über 750 Euro liegt und Sie nicht schuld am Unfall sind. Durch das Gutachten werden alle Schadenspositionen erfasst, die eine Werkstatt bei einem Kostenvoranschlag möglicherweise übersieht: Wertminderung, verdeckte Schäden, erhöhte Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und vieles mehr.

In meiner Praxis als Sachverständiger in Osterholz-Scharmbeck erlebe ich regelmäßig, dass die im Gutachten festgestellte Schadenshöhe deutlich über dem liegt, was die Versicherung auf Basis eines einfachen Kostenvoranschlags gezahlt hätte. Das Gutachten kann Ihnen also bares Geld sichern, während es Sie als Geschädigten nichts kostet.

Haben Sie Fragen zu den Kosten oder möchten Sie wissen, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt? Rufen Sie mich einfach an. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Als Ihr Kfz-Gutachter im Landkreis Osterholz bin ich schnell für Sie da.

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