Direkt nach dem Unfall: Die ersten Schritte
Sichern Sie als erstes die Unfallstelle ab und rufen Sie bei Verletzungen den Rettungsdienst. Dokumentieren Sie den Unfallort mit Fotos, bevor die Fahrzeuge bewegt werden. Fotografieren Sie die Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen, die Unfallstelle aus verschiedenen Winkeln und die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Tauschen Sie mit dem Unfallgegner die Personalien und Versicherungsdaten aus.
Bei größeren Unfällen oder wenn die Schuldfrage unklar ist, sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Der Polizeibericht kann später als Beweismittel dienen und die Schadensregulierung erleichtern. Auch wenn es nicht in jedem Fall vorgeschrieben ist, empfehle ich grundsätzlich eine polizeiliche Aufnahme.
Ihr Recht auf einen eigenen Gutachter
Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben und der Schaden über der Bagatellgrenze liegt (ca. 750 Euro), haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefestigt und die Versicherung des Unfallgegners muss die Kosten dafür übernehmen.
Wichtig: Sie müssen nicht den Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung Ihnen vorschlägt. Häufig versuchen Versicherungen, einen eigenen Sachverständigen zu schicken, der im Interesse der Versicherung arbeitet. Lassen Sie sich davon nicht beirren. Ihr eigener Gutachter arbeitet unabhängig und ausschließlich für Sie.
Schadensersatzansprüche im Detail
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls stehen Ihnen verschiedene Schadensersatzansprüche zu. Die Reparaturkosten werden auf Basis des Gutachtens erstattet, wahlweise als tatsächliche Reparaturrechnung oder als fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis. Zusätzlich können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung oder die Kosten für einen Mietwagen geltend machen.
Ein oft übersehener Anspruch ist die merkantile Wertminderung. Nach einem Unfall verliert Ihr Fahrzeug an Marktwert, selbst wenn es fachgerecht repariert wird. Dieser Wertverlust steht Ihnen als Schadensersatz zu und wird vom Gutachter berechnet. Bei neueren Fahrzeugen kann die Wertminderung mehrere hundert bis tausend Euro betragen.
Weitere Ansprüche können Abschleppkosten, Standkosten, eine Unkostenpauschale (in der Regel 25 bis 30 Euro) sowie bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts sein. Ein gutes Gutachten erfasst all diese Positionen und stellt sicher, dass Sie nichts vergessen.
Was die Versicherung nicht darf
Die gegnerische Versicherung darf Sie nicht zwingen, Ihr Fahrzeug in einer bestimmten Werkstatt reparieren zu lassen. Sie haben die freie Werkstattwahl. Auch darf die Versicherung nicht einseitig Positionen aus dem Gutachten kürzen, ohne dies nachvollziehbar zu begründen.
Besonders häufig versuchen Versicherungen, die Wertminderung abzulehnen oder den Restwert höher anzusetzen als im Gutachten angegeben, um weniger zahlen zu müssen. In solchen Fällen ist ein unabhängiges Gutachten Ihr stärkstes Argument. Es ist gerichtsfest und kann als Beweismittel in einem eventuellen Rechtsstreit dienen.
Mein Rat: Handeln Sie schnell und informiert
Je schneller Sie nach dem Unfall einen unabhängigen Sachverständigen einschalten, desto besser. Rufen Sie mich am besten direkt nach dem Unfall an. Ich berate Sie kostenlos und unverbindlich, erkläre Ihnen Ihre Rechte und kümmere mich um die professionelle Schadensdokumentation.
In Osterholz-Scharmbeck und dem gesamten Landkreis Osterholz bin ich innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen vor Ort. Meine Gutachten sind gerichtsfest, werden von allen Versicherungen anerkannt und sichern Ihnen den vollständigen Schadensersatz, der Ihnen zusteht. Lassen Sie sich nicht von der Versicherung unter Druck setzen, sondern nehmen Sie Ihre Rechte wahr.